Ingenieurbüro für Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft

Die Gewerbeberechtigung für Ingenieurbüros umfasst einige Punkte, von denen nur die folgenden im Rahmen dieses Unternehmens umgesetzt werden, damit keine Konflikte mit den Anforderungen an eine Inspektions-, Zertifizierungsstelle oder benannte Stelle entstehen:
- die Beratung (nicht in jenen Unternehmensbereichen, die einer Bewertung durch die Inspektionsstelle oder Zertifizierungsstelle unterliegen)
- die Durchführung von Untersuchungen
- die Durchführung von Überprüfungen und Messungen
- die Überwachung und Prüfung der Ausführung von Projekten
- die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten
Ingenieurbüros müssen ihren Beruf gewissenhaft und mit der gebotenen Sorgfalt ausüben und die allgemein anerkannten und im BGBl. Nr. 726/1990 festgehaltenen Standesregeln einhalten.







christoph.handel@arsenalrace.at
Auszug aus dem Gewerberegister